AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im weiteren Text AGB genannt) gelten für sämtliche Leistungen zwischen den Vertragspartnern, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart ist.
2. Abweichende entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden von eta-Plus GmbH nicht anerkannt, es sei denn, dass eta-Plus GmbH ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Die AGB von eta-Plus GmbH gelten auch dann, wenn eta-Plus GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren AGB abweichenden Bedingungen des Auftraggebers die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringt.

§ 2 Vertragsschluss

1. Die Angebote der eta-Plus GmbH sind 3 Wochen gültig.

§ 3 Preise und Preiserhöhungen

1. Die Preise sind EURO-Preise. Alle genannten Preise sind Nettopreise, auf die die jeweils zum Rechnungszeitpunkt gültige Umsatzsteuer addiert wird.
2. Grundlage für die Berechnung der Leistungen von eta-Plus GmbH ist das dem Auftrag zu Grunde liegende Angebot.
Ansonsten gilt ein Stundensatz von 105.- Euro netto.

§ 4 Lieferungen, Leistungen, Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

1. Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von eta-Plus GmbH in Textform zugesagt worden sind.
2. Voraussetzung für die ordnungsgemäße Erfüllung der Leistungen von eta-Plus GmbH ist, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten umfassend und rechtzeitig nachkommt. Im Falle einer Baubegleitung, bestehen diese insbesondere in der rechtzeitigen Anforderung der Baustellenbesuche (mind. 3 Tage vorher) Die Leistungspflichten der eta-Plus GmbH ruhen, solange der Auftraggeber seine vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht erfüllt hat, sofern deren Erfüllung für die Leistungspflicht eta-Plus GmbH erforderlich ist.
3. Angaben, welche zur Erstellung der vereinbarten Leistung erforderlich sind, sind unverzüglich an die eta-Plus GmbH zu leiten, außerdem sind relevante Dokumente auszuhändigen.
4. Kommt die eta-Plus GmbH mit ihrer Leistungspflicht in Verzug, kann der Auftraggeber entsprechend den gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind in dem in § 7 geregelten Umfang ausgeschlossen.

§ 5 Leistungserschwernis und Unmöglichkeit

1. Die eta-Plus GmbH wird von ihrer Leistung freigestellt, falls ihr die Leistungserbringung unmöglich wird. Der Auftraggeber ist in diesen Fällen berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche sind gemäß dem in §7 geregelten Umfang ausgeschlossen.
2. Sollte die eta-Plus GmbH die Leistungserbringung nur unter erschwerten, vom Auftraggeber zu vertretenden Umständen möglich sein, (z.B. wegen Verletzung seiner Mitwirkungspflichten), ist der Auftraggeber verpflichtet, etwaige Hindernisse nach Aufforderung von eta-Plus GmbH zu beseitigen. Bis zur Beseitigung ruhen die Leistungspflichten der eta-Plus GmbH. Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht innerhalb angemessener Frist nicht nach, ist die eta-Plus GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag zu kündigen. Der Auftraggeber hat in diesem Falle bereits erbrachte Leistungen auf der Basis der aufgewendeten Zeit mit einem Stundensatz von 95,00 EURO zzgl. Umsatzsteuer zu entgelten, sofern sich nichts anderes aus den angebotenen Preisen ergibt. Weitergehende Rechte der eta-Plus GmbH bleiben hiervon unberührt.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

1. Die von der eta-Plus GmbH gelieferte Leistung bleibt Eigentum von eta-Plus GmbH bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, bei Unternehmern bis zur Erfüllung sämtlicher gegen ihn bestehenden Forderungen. Ist der Auftraggeber Verbraucher, darf er über die gelieferte Leistung bis zu deren vollständiger Bezahlung nicht verfügen.

§ 7 Haftung

1. Die eta-Plus GmbH haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
2. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die eta-Plus GmbH- außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit- nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch bis zu einem Betrag von 300.000 Euro.
3. Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüche Dritter ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.
4. Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränken bzw. -ausschlüsse geltend jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z.B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.

§ 8 Zahlungsbedingungen

1. Rechnungen der eta-Plus GmbH sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Überweisungen können mit Schuld befreiender Wirkung nur auf das auf der Rechnung angegebene Geschäftskonto der eta-Plus GmbH geleistet werden. Der Rechnungsbetrag wird mit dem Datum der Rechnungsstellung oder mit Übergabe des Berichtes oder dergleichen fällig.
2. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist die eta-Plus GmbH berechtigt, die Arbeiten am aktuellen Projekt bis zum Zahlungseingang einzustellen. Im Verzugsfall fallen ab dem 1. Verzugstag Verzugszinsen in Höhe der aktuell geltenden Gesetzeslage an.

§ 9 Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort, Datenschutz

1. Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrage Gerichtsstand Frankfurt am Main.
3. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der eta-Plus GmbH. Bei Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände hiervon unberührt.
4. Die eta-Plus GmbH ist berechtigt, die im Zusammenhang der Geschäftsbeziehung enthaltenen Daten des Auftraggebers im Rahmen der Datenschutzgesetze zu speichern. Der Auftraggeber erteilt der eta-Plus GmbH hierzu ausdrücklich sein Einverständnis. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte ist ohne Genehmigung des Auftraggebers ausgeschlossen.

§ 10 Leistungseinschränkungen

Leistungseinschränkungen aufgrund von Arbeitskampf und höherer Gewalt
Sollte die eta-Plus GmbH in Folge Arbeitskampf, höherer Gewalt, Krieg, Aufruhr oder anderen für den Auftragnehmer unabwendbaren Umständen gehindert sein, ihre vertraglichen Leistungen zu erbringen, ist die eta-Plus GmbH für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit von der Pflicht zur Leistung befreit. Die Ausführungsfristen verlängern sich entsprechend. Sieht sich die eta-Plus GmbH aus den vorstehend genannten Gründen an der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gehindert, wird sie dies unverzüglich dem Auftraggeber anzeigen. Sobald zu übersehen ist, zu welchem Zeitpunkt die Arbeiten wieder aufgenommen werden können, wird die eta-Plus GmbH dies dem Auftraggeber mitteilen.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften
    Soweit Arbeiten in den Räumen des Auftraggebers durchgeführt werden, sind von der eta-Plus GmbH und ihren Mitarbeitern die beim Auftraggeber geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften sowie Ordnungsbestimmungen einzuhalten.
  2. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vereinbarung gilt zwischen den Parteien eine Regelung als vereinbart, die der unwirksamen wirtschaftlich gleich ist.
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